Eine Stornierung ist bis 2 Tage vor Anreise oder nach besonderer Vereinbarung kostenfrei möglich, danach berechnen wir 80% des gesamten Übernachtungspreises.
Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.
Tritt ein Gast – aus welchem Grunde auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall, oder sonstige Ereignisse.
Damit Sie vor solchen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung bei einem Versicherer Ihrer Wahl abzuschließen.